Sicher Skifahren in Gastein
Liebe Gäste!
Beim Skifahren ist man in der frischen Bergluft unterwegs, ist in Bewegung und tankt ordentlich Vitamin D – und genau deshalb ist Skifahren gesund.
Vor allem nach den Einschränkungen der letzten Monate, freuen wir uns auf den Winter mit Ihnen!
WICHTIGE INFO:
Aus aktueller Sicht steht einem weitgehend uneingeschränkten Skibetrieb im Winter 2020/21 nichts im Wege. Es werden alle notwendigen Maßnahmen gesetzt, damit unsere Gäste Ihr Skivergnügen bestmöglich genießen können.
Corona Sicherheitsmaßnahmen für den Skibetrieb in Ski amadé
1) Wo muss überall ein Mund-Nasenschutz getragen werden?
Im Skibus, als auch im Kassen- und Seilbahnbereich sowie in allen Gondeln & Sesseliften ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
2) Erhalte ich einen Mund-Nasenschutz im Skigebiet?
Sie erhalten bei jedem Ticketkauf einmalig einen wintersportgerechten Mund- Nasenschutz.
3) Muss auf der Piste auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden?
Nein, auf den Pisten ist er nicht zwingend notwendig.
4) Werden die Gondeln und Lifte während der Fahrt belüftet?
Es wird darauf geachtet, dass alle Gondeln & Lifte bestmöglich durchlüftet werden.
5) Wo gibt es im Skigebiet Desinfektionsmöglichkeiten?
In allen Toilettenanlagen gibt es Desinfektionsmöglichkeiten.
6) Werden die Skipässe bei einem Corona-bedingtem Lockdown rückerstattet?
Ski amadé Skipässe werden bei einem Corona-bedingtem Lockdown nutzungsabhängig rückerstattet.
7) Wie wird der Gast über die Corona-Sicherheitsbestimmungen vor Ort informiert?
Es gibt Hinweisschilder und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.
8) Werden die Kabinenbahnen und Lifte desinfiziert?
Alles wird regelmäßig desinfiziert.
9) Welche Corona-Bestimmungen gelten für Seilbahnen jeglicher Art?
Alle Seilbahnen gelten als öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen denselben Bestimmungen.
10) Wie werden die Mitarbeiter der Seilbahngesellschaften über die Corona-Maßnahmen geschult bzw. instruiert?
Alle Mitarbeiter sämtlicher Seilbahngesellschaften werden nach einheitlichen Richtlinien geschult.
11) Gibt es in jeder Seilbahngesellschaft einen Corona-Verantwortlichen?
Ja, dieser Mitarbeiter ist dann für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zuständig.
Skihütten & Gastronomie
Sinngemäße Wiedergabe der Covid-19 Fassung Lockerungsverordnung
1) Welche Maßnahmen werden in den Hütten zum Schutz der Gäste gesetzt?
- An den Tischen benötigen Sie keinen Mund-Nasen-Schutz. In allen Restaurants wird auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tischabstände geachtet bzw. es werden dementsprechende Trennvorrichtungen (z.B. Glasscheibe) installiert.
2) Was muss ich beim Betreten bzw. Verlassen des Tisches in der Skihütte beachten?
Sie müssen zu allen Personen, die nicht mit Ihnen im gleichen Haushlat wohnen oder zu Ihrer Gruppe gehören, den Mindestabstand von eimem Meter einhalten.
3) Ist Selbstbedienung in den Hütten möglich?
Die Selbstbedienung ist möglich, aber nur sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Informationen Skischulen
1) Welche grundsätzlichen Maßnahmen sind einzuhalten?
Beim Betreten öffentlicher Orte ist grundsätzlich immer gegenüber allen anderen Personen ein Mindestabstand einzuhalten.
2) Was müssen Skilehrer und Skischüler beachten, wenn der Mindestabstand notwendigerweise unterschritten werden muss?
Im Falle der Unterschreitung des Mindestabstandes von einem Meter, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
3) Wie wird die Gruppengröße in den Skischulen geregelt?
Es wird empfohlen eine überschaubare Gruppengröße zu wählen.
Empfehlung: max. 10 Personen inkl. dem Schneesportlehrer pro Gruppe
4) Wie wird einer Ansammlung von vielen Gruppen vorgebeugt?
Es wird alles so geplant, dass es keine großen Ansammlungen gibt.
5) Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Benützung der Seilbahnen zu beachten?
Es sind die Regelungen der jeweiligen Seilbahn zu beacheten, siehe Hinweisschilder oder Lautsprecherdurchsagen.
6) Wird es Kinderbetreuung geben?
Eine Betreuung wird nur unter hygienischen Voraussetzungen möglich sein.
7) Gibt es Sonderregelungen für Kindererlebniswelten?
Da der Abstand bei Kleinkindern automatisch nicht eingehalten werden kann, wir der Schilehrer hier immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
8) Wie werden die Mitarbeiter der Skischulen über die Corona-Maßnahmen informiert?
Mitarbeiter der Skischulen werden ebenso wie Mitarbeiter der Bergbahn darauf geschult.
9) Werden die im Skischulunterricht verwendeten Utensilien gereinigt und desinfiziert?
Alle Hilfsmittel werden täglich mehrmals desinfiziert.
10) Finden Corona-Testungen von Skilehrern statt?
Schneesportlehrer, die aus dem Ausland anreisen, haben dem Skischulinhaber nach Einreise einen negativen SARS-COV2-Test vorzulegen.
Regelmäßige SARS-COV2-Testungen der Schneesportlehrer und jener Mitarbeiter, die mit Skischulgästen Kontakt haben, sind geplant.
In jedem Fall gilt:
Sollten Sie, Mitreisende oder Kinder sich krank fühlen, bleiben Sie bitte in Ihrem Zimmer, gehen Sie nicht skifahren, erscheinen Sie nicht in gastronomische Einrichtungen, oder zum Schneesport-Unterreicht. Informieren Sie umgehend Ihren Beherberger über Ihre Symptome. Sollten Sie, Mitreisende oder Kinder an Corona-Symptomen leiden (Fieber, trockener Husten, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Atemnot oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) rufen Sie bitte die Gesundheitshotline 1450 an um eine weitere Abklärung der Symptome vornehmen zu können.
Winterurlaub im Impuls Hotel
Auch bei uns im Impuls Hotel werden selbstverständlich alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen – wie auch bisher – getroffen, um Ihnen einen sicheren und uneingeschränkten Winterurlaub zu ermöglichen. Werfen Sie einen Blick auf unsere Packages und freuen Sie sich auf einen Skiurlaub in Gastein!
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